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Tante Agathe: Aktivierung privater Investitionen zur Gründungsfinanzierung
"Tante Agathe" ist ein Abschreibungsmodell, das 1996 in den Niederlanden eingeführt wurde. Es ist nach der Tante von Herny Ford benannt, die ihm zur Gründung seiner "Ford Motor Company" vor 100 Jahren einen Kredit gab. Dieses Modell soll Anreize für private Investitionen in Unternehmensgründungen schaffen.
Private Personen können direkt oder indirekt einen steuerlich absetzbaren Kredit von mindestens 2.269 € an Gründer vergeben. Allerdings darf der Kreditgeber weder mit dem Gründer gemeinsam das Geschäft führen, noch darf der Gründer der Lebenspartner sein. Um für das Abschreibungsmodell zu nutzen gelten folgende Voraussetzungen:
- der Zins darf nicht den gesetzlichen Zinssatz überschreiten
- der Kredit muß nachrangig sein (in den ersten acht Jahren haben andere Kreditgeber bei der Begleichung ihrer Schulden Priorität)
- der Kredit muß zur Finanzierung von Anlagevermögen genutzt werden, das sich als Eigenkapital qualifiziert.
- der Kredit darf nicht zur Abzahlung bestehender Schulden genutzt werden.
Die Unternehmer/in muß vom Finanzamt eine Erklärung einholen, daß er/sie als Gründer anerkannt ist. Kreditgeber und -nehmer müssen eine Kreditvereinbarung treffen, welche die Konformität mit den oben genannten Bedingungen bestätigt. Zudem muß der Kredit beim Finanzamt binnen zwei Wochen nach Abschluß der Vereinbarung angemeldet werden.
Privatpersonen, die einen vom Finanzamt anerkannten Kredit vergeben haben, sind für acht Jahre von der Steuer auf Zinserträge aus diesem Kredit befreit. Hinzu kommen weitere Steuervergünstigungen in Steuerbox 1 (Arbeit und Hauseigentum) und Box 3 (Sparguthaben und Anlagen) [Anm.]. In der ersten Steuerbox kann der Kreditgeber Verluste gänzlich absetzen, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Dabei dürfen die abschreibungsfähigen Verluste pro Gründung maximal 48.441 € innerhalb des 8 jährigen Vergünstigungszeitraumes betragen. Zudem profitiert der Kreditgeber von einer Steuerreduktion von 1,3% der Investitionssumme. In der dritten Box, die einen einheitlichen Steuersatz von 1,2% hat, ist der Kredit bis zu einer Höhe von €50.185 einkommenssteuerfrei.
Indirekt können Privatpersonen auch über Holdings, so genannte Tante Agathe Fonds, die 70% ihrer Fonds in Unternehmensgründungen (first time entrepreneurs) investieren, das Steuerbergünstigungsmodell nutzen. Kredite unter diesem Modell dürfen allerdings € 226.890 je Gründung nicht überschreiten. Die privaten Anleger erhalten Steuergutschriften über die eingenommenen Zinsen und Dividenden. Die Holdings können nicht zurückgezahlte Kredite steuerlich absetzen. Das Verhältnis von direkten zu indirekten Krediten (Holdings) ist etwa 40 zu 60.
Das niederländische Modell zur Aktivierungung von Privatkapital für Gründungen hat sich in den vergangenen acht Jahren bewährt. Im Rahmen ihrer Bemühungen Gründungen zu stimulieren, sollte die Bundesregierung auch über ein solches Modell nachdenken. Warum nicht einen Gründerfond neben oder anstatt Film- oder Schiffbaufonds einrichten.
Sylvie Feindt
Die Autorin ist für die transnatinale Zusammenarbeit im EQUAL-Projekt EXZEPT zuständig. In diesem Rahmen organisiert sie für die EXZEPT-Partner eine Reihe von Studienbesuchen und Vorträgen zu Microlending in den Partnerländern. In einer kleinen Artikelserie wird sie über die über die verschiedenen Programme berichten.
[Anm.: Informationen zum niederländischen Steuersystem - auch in Englisch - unter www.minfin.nl]
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