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Bundesrat: Erwerbslose Gründungswillige brauchen funktionsfähige Instrumente zur Kreditvergabe
Brigitte Maas
Ende September hat der Bundestag das "Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzgebung und anderer Gesetze" verabschiedet.
Bezogen auf den Bereich "Unterstützung einer selbständigen Tätigkeit", ergeben sich aus den Änderungen zum SGB III neue Anforderungen an die Bewilligung zum Existenzgründungszuschuss. So ist nun - wie beim Überbrückungsgeld - von Seiten der Antragsteller/innen eine fachkundige Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit vorzulegen. Damit soll die Gewährung des Existenzgründungszuschusses für Erfolg versprechende Vorhaben sichergestellt werden.
Der Bundesrat hat den Beschluss des Bundestages zum SGB III in seiner Sitzung vom 15.10.2004 gebilligt. Neben den vorgenannten finanziellen Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit sieht der Bundesrat zusätzlichen Handlungsbedarf beim Zugang zu Kapital für Investitionen und Betriebsmittel.
In einer Entschließung zum SGB III wird die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert, Möglichkeiten zur Ergänzung der Instrumente "Überbrückungsgeld" und "Ich-AG" um entsprechende funktionsfähige Instrumente der Kreditvergabe an erwerbslose Gründungswillige zu prüfen, da die bislang bestehenden Möglichkeiten (insbesondere KfW-Mikrodarlehen) die Zielgruppe auf Grund des Hausbankprinzips kaum erreichen.
Literaturhinweis:
Deutscher Bundestag (06.09.2004): Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" - Drucksache 15/3674, Berlin (www.bundestag.de)
Beschluss des Bundesrates (15.10.04): Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 701/04 (Beschluss), Köln (www.bundesrat.de)
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