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EnterAbility: Ohne Behinderung in die Selbständigkeit
Von Manfred Radermacher und Falk Zientz
Am 12. Februar startet mit "EnterAbility" der bundesweit erste Microlender speziell für Menschen mit Schwerbehinderung. Träger ist der Berliner IQ e.V., der mit dem "Projekt Enterprise" bereits über 350 junge Erwachsene in die Selbständigkeit begleitet hat. In Kooperation mit dem Integrationsamt Berlin und der GLS Gemeinschaftsbank eG werden Microfinanzierungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro vergeben.
Menschen mit Schwerbehinderung, die sich mit einer guten Geschäftsidee selbstständig machen wollen, treffen meist auf offene oder unterschwellige Vorbehalte und Hindernisse. Dabei bietet gerade eine Selbständigkeit diesen Menschen häufig die Chance, einen auf eigene Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Die Initiative dazu ging vor knapp zwei Jahren von Einzelpersonen, die in der Integration von schwerbehinderten Menschen tätig sind sowie von der GLS Gemeinschaftsbank eG aus. EnterAbility wird übersetzt mit: "Nach seinen Fähigkeiten/Kräften (Ability) in die Erwerbstätigkeit eintreten (Enter)." Es unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit. Das Leistungsangebot umfasst Beratung, Qualifizierung und Mikrofinanzierungen zur Realisierung der Geschäftsgründung. Voraussetzung für die Aufnahme in das Projekt ist eine anerkannte Schwerbehinderung oder ein Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent und eine Gleichstellung durch das Arbeitsamt.
Der Prozess:
Phase 1 - Der erste Kontakt
- Gemeinsam mit ihren persönlichen Beratern analysieren die Existenzgründer/innen ihre Ziele und ihre fachlichen und individuellen Potenziale. Im Mittelpunkt steht ihr Geschäftsvorhaben und ihre ganz individuelle Situation.
Phase 2 - Die Planung
- Die Gründer/innen entwickeln einen tragfähigen Businessplan.
- Das notwendige Gründungswissen in den Bereichen Marketing, Finanzierung, Buchhaltung etc. wird durch Seminare, Lehrmaterialien zum Selbststudium und durch die individuelle Beratung der EnterAbility-Mitarbeiter vermittelt. Die Inhalte orientieren sich an der Praxis und verzichten auf Fachchinesisch. Der gesamte Verlauf des Gründungsprozesses sowie persönliche Qualifikationen und Kompetenzen werden in einem Gründerpass dokumentiert.
- Es werden Kontakte zu etablierten Unternehmern/innen vermittelt, die Hinweise abseits von standardisierten Gründungsleitfäden geben.
Phase 3 - Die Gründung
- Auch beim Sprung vom Geschäftsplan in die unternehmerische Wirklichkeit lässt EnterAbility die Gründer/innen nicht allein. EnterAbility hilft beispielsweise bei der Gewerbe- und Steueranmeldung, bei Vertragsabschlüssen (Miet- und Lieferantenverträge u.a.), bei der Einrichtung der Buchhaltung und bei der Realisierung erster Marketing-Maßnahmen.
- Nach dem erfolgreichen Start können von EnterAbility begleitete Gründer/innen weiter die Beratung in Anspruch nehmen und gemeinsam mit uns den Geschäftsverlauf analysieren und optimieren.
Die Ziele:
Ziel des Modellvorhabens ist es insbesondere anerkannt schwerbehinderten Menschen, die arbeitslos oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ein konkretes und vor allem individuelles Unterstützungsangebot bei dem Aufbau einer eigenen, selbstständigen Existenz zu unterbreiten. Dabei stehen zielgruppenspezifische Probleme im Vordergrund. Gleichzeitig soll dieses Angebot verhindern, dass schwerbehinderte Menschen aus der Not der Arbeitslosigkeit heraus ohne gründliche und kompetente Vorbereitung und Unterstützung in das wirtschaftliche Abenteuer "Existenzgründung" stürzen. Das hat dann häufig die Folgen einer langfristigen Überschuldungs- und Insolvenzsituation.
EnterAbility ist als Modellprojekt konzipiert und wird durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet. Während der Modellphase werden empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Behinderungsgruppen in besonderer Weise bei der Gründung einer selbstständigen Existenz "behindert" werden, durch welche behindertenspezifischen und bedarfsgerechten Unterstützungsangebote diese gesellschaftliche Benachteiligung beseitigt und auf welche Weise "Gründerpotenziale" von schwerbehinderten Menschen erfolgreich erkannt und realisiert werden können
Einige statistische Daten:
- Laut Angaben des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg waren im Jahresdurchschnitt im Jahr 2003: 10.126 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.(Quelle: Landesarbeitsamt Berlin/ Information, Controllingund Forschung/ -III/ ICF1)
Zur Zielgruppe gehören aber nicht nur die aktuell arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten. Hinzu kommen noch arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen und Menschen die sich aus der Arbeit heraus um eine Selbständigkeit bemühen, bspw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.
- Geht man davon aus, dass zwischen 5-10 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen über eine selbständige berufliche Existenz nachdenken (Schätzung der Integrationsfachberater), so kommt man auf ein Potenzial von 500-1000 gründungsinteressierten schwerbehinderten Menschen in Berlin, die an einer Beratung interessiert sind.
- Selbstverständlich werden diese Gründungsinteressierten nicht alle ihr Gründungsvorhaben auch in die Praxis umsetzen. Die erste Phase Im Verlauf des Beratungsprozeß ist das Profiling. Erst nach dieser Phase kommt es zu einer begründeten Entscheidung über die Selbständigkeit als berufliche Perspektive. Die Erfahrung aus anderen Projekten im Bereich Gründungsberatungen bei iQ e.V. zeigt, dass zwischen 10 und 15 Prozent der Gründungsinteressieren letztlich eine Gründung realisieren. Überträgt man diesen Wert auf die schwerbehinderten Gründungsinteressierten, ergibt sich ein Potenzial von aktuell 50 - 150 schwerbehinderten Gründern in Berlin.
- Ein Indiz für die Richtigkeit dieser Annahme liefert die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung, die im Jahr 2003 vom Arbeitsamt Berlin einen Existenzgründungszuschuss (EXGS) oder Überbrückungsgeld zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (UEG) bewilligt bekommen haben.
- Bewilligung von EXGS für Schwerbehinderte in Berlin 2003: 41
- Bewilligung von UEG für Schwerbehinderte in Berlin 2003: 56
(Quelle: Landesarbeitsamt Berlin/ Information, Controlling und Forschung/ -III/ ICF1)
Microlending:
Das Integrationsamt Berlin kann gemäß SchwbAV an schwerbehinderte Gründer/innen Darlehen in Höhe von bis zu 15.000 Euro zur Verfügung stellen. Mit dem Integrationsamt wurde nun eine Vereinbarung getroffen, dass das Integrationsamt bei der Darlehensvergabe den Empfehlungen von EnterAbility folgt. Voraussetzung dazu ist, dass der "GLS Fonds für Neue Arbeit" hierfür gegenüber dem Integrationsamt risikotragende Mittel zur Verfügung stellt. Die Vergabeentscheidungen werden von einem Beirat von EnterAbility getroffen, in dem auch das Integrationsamt vertreten ist. Insofern ist diese Konstruktion vergleichbar mit anderen Microlendern in Deutschland (siehe Schaubild), nur dass das Integrationsamt die Funktion der Bank übernimmt. Mittelfristig soll darüber gesprochen werden, inwieweit das Integrationsamt einen solchen Fonds mit Mitteln ausstatten kann und die Kreditvergabe dann über eine Bank läuft.
EnterAbility, IQ e.V., Muskauer Straße 24, 10997 Berlin, 030 - 612 80 374, Fax: 030 - 612 87 444, radermacher@enterability.de
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