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EU Unterstützung für Microlending?
Von Christophe Guene (SOFI, Brüssel)
The good news: es ist machbar !
Ja, es gibt sie, die Organisationen, die in der EU durch Fördermittel der europäischen Gemeinschaft unterstützt wurden um "Mikrokredite" an startende oder existierende Kleinstbetriebe zu vermitteln. Fast die ganze Palette an möglichen EU-Hilfen hat bisher schon dafür gedient um hauptsächlich Pilot-Projekte zu unterstützen. Darunter gab es Projekte, die sich spezifisch an Frauen, an Jugendlichen oder Bank-ausgegrenzten Zielgruppen orientierten, oder an Arbeitslosen allgemein. Auch umfangreichere Programme sind in gewissen Ländern zum Zug gekommen, wie das Kreditprogramm für Mikrobetriebe in Portugal, dass das ganze Land abdeckte dank der Filialnetze mehrer Banken die an dem Programm mitmachten. Hier ging es nicht mehr um Gelder für Pilotprojekte, sondern regelrecht um das so genannte "mainstream" der EU Förderung, nämlich die Regionalfonds (EFRE-Gelder). Es ist also möglich auch umfangreiche Summen - in Höhen von 10, 20 Millionen Euro - für solche Projekte zu mobilisieren.
.... und man mag uns gerne
Politisch geht es uns Mikro-Sympathisanten auch gut. Seit Jahren verbreitet sich das Thema des Mikrokredits über die vielfältigen Kompetenzen der EU Institutionen. Es gibt nunmehr keinen relevante General-Direktion (DG) der EU-Kommission mehr in der das Thema nicht zu einem gewissen Grad integriert ist und auch verfolgt wird. Wenn es um Arbeitsplatz-Schaffung geht kann die Kommission eben nicht wegschauen, sie schaut sogar eher direkt hin. Zumindest drei politische Initiativen sind hier erwähnenswert, denn sie prägen dass man der Frage von Kleinstkrediten institutionell entscheidende Unterstützung geben will.
Zum ersten sind es die Leitlinien der Strukturgelder, die an alle Mitgliedstaaten gingen damit sie auf dieser Basis ihre Ausgabenprogramme der Periode 2000-06 anfertigten. Es geht hier um nicht weniger als 95% der Strukturgelder die über diese Gesamtperiode ausgegeben werden (müssen). In diesen Leitlinien wird bezüglich der Förderung von KMUs klar gesagt, dass von nun ab immer weniger Geld in Form von direkten Unterstützungen, also Subventionen, vergeben werden soll. Als Alternativen werden Instrumente im Bereich des "Financial Engineering" genannt, also Risikokapital, Garantien und ... Kredite! Das Signal ist hier dass KMUs mit marktgerechteren Instrumenten zu bedienen sind, wozu auch Kleinstkredite gehören. Um diese Orientierung zu unterstützen bereitet die DG Regio (zuständig für Regionalentwicklung) augenblicklich ein Handbuch für Regionalbehörden vor, welches die verschiedenen Finanzinstrumente technisch und mit Beispielen beschreibt welche mit EU-Geldern entwickelt werden können. Die Veröffentlichung dieses Dokuments sollte Mitte 2003 statt finden.
Zum zweiten ist es die "Europäische Beschäftigungsstrategie" (EBS), die unserer Beachtung wert ist, welche die jeweiligen, nationalen Politiken der Beschäftigung in den Mitgliedstaaten koordiniert. Diese Koordinierung basiert auf einer Serie von Thematiken über die alle Mitgliedstaaten zu berichten haben. Darunter finden wir auch das Thema der Finanzinstrumente, insbesondere zur Förderung von Arbeitslosen die ihren eigenen Arbeitsplatz schaffen wollen. Alle Mitgliedstaaten müssen somit jedes Jahr nach Brüssel berichten, was sie im Bereich des Kreditinstrumentariums für Arbeitslose getan haben, worauf die EU Kommission eventuell selber eigene Initiativen, zur Anspornung, entwickeln kann.
Schließlich, zum dritten, scheint es dass wir selbst über ein Wohlwollen seitens des Präsidenten der Kommission verfügen. Herr Prodi persönlichst hat letzten Sommer einen Bericht über Microcredit in Europa angefordert, der die Situation des Sektors und die unternommenen Aktionen der EU in diesem Bereich zusammenfassen soll. Im Moment ist noch nicht bekannt was daraus folgen wird. Üblicherweise ist es so dass die Kommission auf solch ein Dokument eine offizielle Kommunikation folgen lässt, in der sie ihre Position beschreibt, aus der sich dann ihre konkrete Politik in den verschiedenen Teilbereichen ableitet.
Wie sieht es jedoch mit konkreter Unterstützung aus?
Unterstützungsquellen
1. Die Mainstream-Gelder:
Wer an EU-Finanzierungsquellen interessiert ist sollte erst einmal vor Ort nachschauen. Zum einen befinden sich da die größeren Geldtöpfe und dies noch in vorausschaubarer Form, zum anderen sind da die Kontaktstellen meistens vertrauter. Es handelt sich einerseits um die Gelder für Regionalentwicklung (EFRE) und die Gelder für Sozialentwicklung (ESF).
A. Die EFRE-Gelder werden in den meisten Ländern auf regionalem Niveau verteilt, in Deutschland auf der Ebene der Bundesländer. Die Programm-Dokumente des EFRE-Budgets sind öffentlich zugänglich, und sind auf den Webseiten der respektiven Bundesländer zu finden. An sich sind diese Gelder sehr gut dafür geeignet um Kreditinstrumente zu finanzieren. Kredit-, Garantie- und Risikokapitalfonds sind explizit als unterstützbar erwähnt, ja sogar (wie oben schon gesagt) werden von Brüssel aus den Regionen sogar empfohlen. Die Budgets und die Zeitspannen sind auch ziemlich konsequent, soweit man den Förderbedingungen entspricht:
- man muss sich in einem der Ziel-1 Gebieten (die neuen Bundesländer) oder Ziel-2 Gebieten (Teile der alten Bundesländer) befinden;
- das regionale Programmierungsdokument muss entsprechende Ausgabenpunkte beinhalten. Falls nicht, dann kann man dies immer noch während der 2003 Halbzeit Revision ändern, sofern der Wille in der Region (!) dafür da ist, natürlich.
Hier muß erwähnt werden, dass in Deutschland der EFRE relativ Wachstums-dogmatisch ausgelegt wird, wozu manchen das Mikrolending nicht passt. Jedoch hat Portugal z.B. ein sehr großflächiges Projekt mit solchen Geldern abgedeckt, unter eben demselben Argument des Wachstums. Auch interpretieren nationale Beamte den Prozentsatz, den man für Management Kosten gebrauchen kann, sehr konservativ bei 5%. Dabei handelt es sich da um einen Richtwert, den man in Brüssel bei Risiko-Kapital-Fonds abgeschaut hat. Höhere Prozentsätze, wie sie bei Mikrokrediten unweigerlich anfallen, sind von Brüssel aus völlig vertretbar und erlaubt.
Eine klare Grenze des EFRE ist dagegen, dass man diese Gelder nicht für Begleitkosten für Mikro-Unternehmer benutzen kann, da es hier eher um Ausgaben zur direkten Entwicklung von Personen handelt, wie im Falle von Ausbildungsmaßnahmen. Hier ist der Sozialfonds (ESF) für zuständig.
B. Die ESF-Gelder haben den großen Vorteil, dass sie nicht geographisch gebunden sind (obwohl man von "Ziel-3 Gebieten" spricht), dass man also im Prinzip in der ganzen Bundesrepublik an diesen Fond heran treten kann. Die Verteilung organisiert sich üblicherweise auf nationalem Niveau, je nach ministerialer Kompetenz. Hiermit können alle Begleit- und Ausbildungs-Maßnahmen für startende Unternehmer abgedeckt werden, aber nicht die Kreditprogramme an sich.
2. Die EU-Initiativen
Wie einführend schon gesagt ist Microlending schon in verschiedenen Formen als Pilotprojekte unterstützt worden. Auch wenn es jetzt weniger solcher Möglichkeiten gibt (unter Druck der Mitgliedstaaten), kann man sich immer noch hier umsehen, z.B. unter den so genannten "EU-Initiativen". Sie mögen zwar nicht alle unbedingt aktuell sein, jedoch werden diese regelmäßig, alle X Jahre, neu auferlegt. Es gibt deren vier: Interreg (fürs inter-regionale), Urban (fürs städtische), Leader (fürs ländliche) und Equal (fürs soziale). Microlending Projekte können unter all diesen Hüten gestestet und entwickelt werden, wobei jeder seine Vor- und Nachteile hat.
Zu den Vorteilen gehört - auch wenn dies nicht unbedingt direkt so empfunden wird - dass die Projekte in transnationalen Partnerschaften eingereicht werden müssen (außer bei Urban). Bei einer so jungen Praxis wie bei Microlending ist es in der Tat gut, dass sich Erfahrungen aus verschiedenen Ländern einander anreichern. Hinzu kommt auch dass die Finanzierung verhältnismäßig großzügig ausfallen kann, in der Höhe mehrerer Millionen Euro. Auch lassen sich je nach Programm die Gelder manchmal etwas flexibler, sowohl für das Kreditprogramm wie auch für Begleitmaßnahmen für Unternehmer, benutzen. Dies sind interessante Voraussetzungen um vollständige Microlending Programme zu testen.
Zu den Nachteilen gehört dass diese Programme nicht alle unbedingt aktuell sind. Die Equal Initiative ist z.B. schon in voller Fahrt und wird erst in mehreren Jahren wieder zugängig sein. Bei den anderen Initiativen gibt es ähnliche Kalender, manchmal sogar mehrere. Auch kann die Höhe der Finanzierung eine zu große Herausforderung für kleine lokale Projekte sein, die außerdem einen gewissen Prozentsatz an eigener Finanzierung auftreiben müssen. Partnerschaften können da unumgänglich sein. Letzteres ist ohnehin beim Interreg der Fall, an dem nur öffentliche Behörden (oder deren Agenturen) Projekte einreichen dürfen. Dies kann manchmal etwas schwerfällig werden, oder auch eine interessante Herausforderung sein, falls sich so eine symbiotische Partnerschaft aufbaut; Dafür muß genügend Vorbereitungszeit benutzt werden, denn solche Projekte lassen sich in der Tat kaum von einem Monat auf den anderen aufbauen. Es braucht einen dementsprechenden langen Atem um diesem Marathon stand halten zu können.
3. der Europäische Investment Fond (EIF)
Schließlich muss man hier das neueste Instrument erwähnen, welches die Kommission spezifisch für Microlending erdacht hat. Die DG Enterprise, zuständig für Unternehmenspolitik, hat dem in Luxemburg basierten Europäischen Investitionsfond, EIF eine konsequente Summe zur Verfügung gestellt für Micro-Garantien zu Krediten bis zu 25.000 €. Diese Maßnahme ist jedoch nur zur Verteilung in größerem Umfang gedacht (idealerweise eine Dotierung pro Land), also an Organisationen die direkt oder indirekt schon einen gewisses Potential an Krediten vorweisen können. Auch adressiert sich der EIF eher (jedoch nicht unbedingt) an Banken. Für Deutschland hat die DtA schon einen Vertrag unterschrieben - vielleicht ließe sich ihr traditionelles Hausbankenprinzip auch für Microlender öffnen....?
Die Teufel in den Details!
Es soll hier keineswegs vor dem Gang zu EU-Fördergeldern abgeschreckt werden. Jedoch sollte dem Leser schon in etwa bewusst sein worein er / sie sich begibt. Es gibt viele Tröpfe an denen geschöpft werden kann, man sollte sich demnach einen guten Überblick erlauben bevor man sich an den einen oder anderen heran macht. Man sollte aber auch zuerst wissen welches seine eigenen Bedürfnisse überhaupt sind : Geld für eine Pilot- bzw. Entwicklungsphase? Geld für einen Kreditfond? Geld zur Unterstützung der Mikro-unternehmer? Andere Bedürfnisse? In welchem Umfang?
Auch muss man sich darauf einstellen dass dieser Prozess sehr langwierig, also auch kostspielig werden kann. Dies schließt keineswegs aus dass es auch relativ schnell gehen kann, aber eben auch nicht. Die Beschlüsse und Prozesse hängen zumeist von mehreren Entscheidungs- und Exekutionsetappen ab - und eine Kette ist bekanntlich nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Gewisse Beamte mögen vielleicht nicht mit den amtlichen Regeln zur Unterstützung für Finanzinstrumente vertraut sein, die Konkurrenzrichtlinien nicht richtig beachten, den Brüssler O-Ton fehl interpretieren ... und schon kann sich der Prozess um einige Monate verlängern. Sehr oft ist es auch so dass sich Organisationen des Microlending nicht genügend Zeit nehmen um die öffentlichen Anforderungen zu verstehen, die keineswegs immer so kompliziert oder irrational sind wie man sie gerne darstellt.
Es braucht also Zeit, komplementäre Kompetenzen, die vielleicht am besten im gebündelten Vorgehen gefunden werden können. Es ist ohnehin vorteilhaft sich mit anderen Organisationen zu organisieren, als Netzwerk oder Verband.
Zu weiteren Informationen:
SOFI
money & banking for Society
Rue Capitaine Piret, 67
B-1150 Brüssel, Belgien
Tel +32-2-762 1431
Kontakt:
Christophe Guene
cguene@sofi.be
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