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Microlending
in Deutschland
Einige Stichpunkte zu den Rahmenbedingungen, zu ersten Modellprojekten sowie zu aktuellen Zielsetzungen
von Falk Zientz und Dr. Alexander Kritikos
Die Ausgangslage:
- Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus haben sich in den letzten Jahren zu einem beschäftigungspolitisch relevanten Faktor entwickelt (derzeit über 200.000 Gründungen jährlich) (Details: "Selfemployment: Kleinstgründungen haben Gewicht")
- Seit etwa 25 Jahren vergeben in den USA sogenannte Finanzintermediäre mit großem Erfolg Kleinstkredite an kleine Unternehmen. Ähnliche Einrichtungen gibt es in vielen anderen Ländern (Microlending) (www.funduszmikro.pl/iramki_angielska.html; www.accionusa.org, www.psybt.org.uk).
- In Deutschland sind allerdings noch keine Finanzierungsinstrumente speziell für benachteiligte Gründer/innen allgemein zugänglich
- Das liegt auch daran, daß für gewerbliche Kleinkredite im üblichen Bankbetrieb Fixkosten entstehen (für Kreditprüfung, Verwaltung, Betreuung) die enorme Zinssätze erfordern würden (Wucherzinsen). Darum engagieren sich Banken hier nur in Ausnahmefällen.
- Für benachteiligte Gründer/innen gilt zusätzlich, daß Banken in der Regel nur wenig Erfahrung mit der Betreuung und Bewertung von solchen Unternehmen haben. Die speziellen Instrumente des Microlending sind in Banken meist nicht bekannt.
- Es gibt allerdings bereits einige Gründungszentren, die mit großem Erfolg benachteiligte Gründer/innen betreuen und mit den erforderlichen Ressourcen versorgen. Dazu gehört auch Startkapital. (Details: "Die Praxis des Microlending in Deutschland 2000 bis 2004")
- Für flächendeckende Angebote dieser Art ist eine Verbindung von Bankgeschäft mit Sozialpolitik, Wirtschaftsförderung und Beschäftigungspolitik erforderlich, insbesondere durch die Zusammenarbeit zwischen Banken und Gründungszentren.
Die Kooperation von Banken mit Gründungszentren:
Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist für eine Bank "Microlending" betriebswirtschaftlich nicht interessant. Da die Förderung von Kleinstgründungen jedoch politisch gewollt und volkswirtschaftlich sinnvoll ist, wurden in einigen Modellprojekten Banken von öffentlich finanzierten Gründerinitiativen in der Kreditvergabe unterstützt, mit dem Ziel einer kostendeckenden Vergabe von Kleinkrediten:
- Gründungszentren erbringen die wesentlichen Leistungen zur Abwicklung des Kreditgeschäftes (siehe unten) und beteiligen sich am Ausfallrisiko
- Bewährte Instrumente aus der internationalen Microlending Praxis werden genutzt:
a) Kreditvergabemethoden (Peergroup-Lending und Steplending)
b) Vertriebskanäle und Marketingstrategien
- Die Banken stellen den rechtlichen Rahmen dar und gewährleisten die (weitgehend automatisierte) Abwicklung der Kredite
- Die Gründer/innen nehmen durch die Kreditvergabe verpflichtend an einer Nachgründungsbetreuung / Controlling durch die Gründungsinitiative teil (dadurch bessere Qualität der Gründung)
Aufgaben von Gründungszentren:
Der Erfolg dieses Kooperationsmodells liegt darin, daß die kostenintensiven Leistungen zur Kreditvergabe nicht von einer Bank abgewickelt wird, sondern von einem auf diese Zielgruppen spezialisierten Gründungszentrum erbracht werden, die (im Rahmen von öffentlich geförderten Maßnahmen) ohnehin diese Gründer/innen betreut. Zu seinen Angeboten gehört:
- Standardisierte Bewertungsverfahren von Kleinstgründungen / Gründerpersönlichkeiten in
Kombination von (klassischer) dokumentenbasierter mit persönlichkeitsorientierter Bewertung
- Einheitliche, bankabgestimmte Aufbereitung der Kreditunterlagen
- (teilweise) Abschirmung der Kreditrisiken
- Nachbetreuung und zielgruppenspezifische Controlling-Mechanismen
Die aktuellen Zielsetzungen:
1) Microlending auch durch Nicht-Banken
Die Kooperation von Gründungszentren mit Banken ist zwar wichtig, um den Gründer/innen (zumindest mittelfristig) einen Zugang zu Bankkrediten zu verschaffen. Das "Microlending" im engeren Sinne erfordert aber nicht unbedingt die organisatorische Einbindung von Banken. Für ein Mikrokreditvergabe direkt durch Gründungszentren (also Nicht-Banken) spricht:
- Die Zinseinnahmen erhalten dann nicht die Banken, sondern in voller Höhe das Gründungszentrum, auch zur Mitfinanzierung des Coaching
- Die Organisation der Kreditvergabe kann im Gründungszentrum (durch das DMI) so flexibel eingerichtet werden, daß die Instrumente des Microlending wie "Steplending" und "Relationshiplending" handhabbar sind.
- Banken haben nicht die erforderlichen Kapazitäten, um sich intensiv mit den Gründer/innen zu befassen. Da beim Microlending fast ausschließlich die Gründerpersönlichkeit im Mittelpunkt steht, können Banken kaum etwas zur Kreditentscheidung und zur Nachgründungsbetreuung beitragen.
Parallel dazu sind aber auch bankabgestimmte Instrumente zu entwickeln.
2) Bündelung von Ressourcen:
- Entwicklung eines Netzwerkes von Gründungszentren, Banken, Ministerien, EU, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Entscheidungsträgern und Kammern im Sinne einer erweiterten Entwicklungspartnerschaft (www.exzept.de)
- Bündelung bestehender Beratungsprogramme für Gründer/innen und Koppelung dieser Programme an eine Kleinstkreditvergabe (Voraussetzung: Qualitätssicherung und Beratungstandards)
- Förderbanken (beispielsweise der KfW-Mittelstandsbank): Bereitstellung von Mitteln speziell für die Kleinkreditvergabe an benachteiligte Gründer/innen (vgl. grafische Darstellung zum Kooperationsmodell)
3) Umsetzung von Microlending-Methoden in einem bundesweiten Testlauf
- Entwicklung von Kreditprodukten, die kurzfristig und bedarfsorientiert sind und somit der Rückzahlungsfähigkeit von Kleinstgründer/innen entsprechen.
- Schaffung von Akzeptanz bei den Gründer/innen hinsichtlich neuer Kreditvergabemethoden (z.B. peerlending, steplending)
- "Relationship-Lending"
- Coaching / Monitoring nach der Kreditvergabe
- Krisenmanagement zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Herstellung der Bankfähigkeit der Gründer/innen (Aufbau Kreditbiographie)
- Verbreitung der erfolgreichen Modelle (Mainstreaming)
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