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"Mikrokredite: Ausgleich einer Marktlücke" - Eine Zusammenfassung des Berichts der EU-Generaldirektion Unternehmen
Von Brigitte Maas, GLS Gemeinschaftsbank eG
Ausgehend von Initiativen des EU-Ministerrates und des Europäischen Rates hat die Generaldirektion Unternehmen das unzureichende Angebot an Kleinstkrediten (hier definiert als Darlehen bis maximal 25.000 Euro) zu ihrem Thema gemacht. Über unternehmenspolitische Förderansätze für Kleinunternehmen - wie EU-Grünbuch "Unternehmergeist" dargelegt - hatten wir bereits an anderer Stelle berichtet (siehe Artikel "Unternehmergeist in Europa"- Das Grünbuch der EU-Kommission [PDF]).
Nach Aussagen der GD Unternehmen stehen in allen EU-Mitgliedsstaaten und in der Mehrzahl der Beitrittsländer öffentliche Fördermittel in recht unterschiedlicher Ausprägung zur Verfügung, um die konstatierte "Marktlücke" (unzureichendes Kleinstfinanzierungsangebot der Banken) wenigstens teilweise auszugleichen. Wie es um die Finanzierungsmöglichkeiten für Kleinunternehmer und deren Beziehungen zu öffentlichen und privaten Kreditinstituten, privaten Anbietern von Microkrediten, Garantiegemeinschaften und Unterstützungsdiensten für Unternehmen in Europa bestellt ist, will der 60seitige Bericht "Mikrokredite für Existenzgründer und Kleinbetriebe: Ausgleich einer Marktlücke" beleuchten. [Anm. 1]
In diesem Sinne gibt der vorliegende Bericht einen interessanten Überblick über die verschiedenen bislang in Europa entwickelten Lösungsmodelle, die von einer Direktvergabe der Kredite über staatliche Banken (z.B. Finnvera, Finnland) bis hin zur Etablierung von spezialisierten Kreditgebern (u.a. Non-Profit-Organisationen wie ADIE, Frankreich und The Prince's Trust, UK) reichen. Er befasst sich aber auch mit der unterstützenden Rolle von staatlichen Förderbanken (z.B. als Bürgschaftsgeberinnen für Kreditfinanzierungen) und Rahmenbedingungen (z.B. Bedeutung von Betreuungsleistungen; steuerliche Anreize zur Bereitstellung von Privatkapital für Microkreditfonds). Das Thema Kleinkredite wird hierbei als besonders wichtig erachtet, wenn es sich bei den Existenzgründer/innen um Arbeitslose, Frauen oder Angehörige ethnischer Minderheiten handelt. Eine Bewertung findet daher nicht nur unter dem Gesichtspunkt der unternehmerischen Initiative und des Wirtschaftswachstums, sondern auch im Hinblick auf die soziale Eingliederung statt.
Im Folgenden werden die für den Bereich Umsetzung von Microlending interessantesten Aussagen beispielhaft herausgegriffen und zitiert:
Bestandsfestigkeit von Kleinstunternehmen
Alljährlich entstehen etwa 2 Millionen Unternehmen, von denen 90 % Kleinstunternehmen mit weniger als 5 Beschäftigten sind. In der EU haben etwa 30 % der Neugründungen nicht mehr als 3 Jahre und etwa 50 % nicht mehr als 5 Jahre Bestand. Wobei der Bericht feststellt, dass die Insolvenzquote in jenen Mitgliedstaaten geringer ist, in denen für Jungunternehmer/innen in der Vorgründungs- und Anlaufphase, aber auch für bereits existierende Kleinbetriebe, hochwertige (aufeinander abgestimmte) Unterstützungsleistungen - auch Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln - zur Verfügung stehen. (GD Unternehmen, 2003: S. 8)
An anderer Stelle im Bericht drauf hingewiesen, dass gerade Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) sich an diesem erfolgreichen Prinzip der ganzheitlichen Unterstützungsleistungen (sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle unternehmensnahe Dienstleistungen) aus einer Hand orientieren, während sich bei Banken keine deutlich erkennbare Tendenz in diese Richtung zeigt. (GD Unternehmen, 2003: S. 28)
Klassische und neue Anbieter von Microkrediten
Der Bericht beschreibt sowohl die klassischen (Sparkassen und Genossenschaftsbanken) sowie neuere Anbieter (Microfinanzinstitute), die - wie z.B. Fundusz Mikro Ltd. in Polen - rentabilitätsorientiert arbeiten. Da die zur Zeit in Deutschland bestehenden Microlending-Initiativen nicht speziell als Microfinanzinstitute, sondern als Gründungsinitiativen mit Microkreditsfonds aufgestellt sind und ein ganzheitliches Fördersystem für benachteiligte Gründerpersonen anbieten, wird an dieser Stelle der Schwerpunkt auf die Wiedergabe des Kapitels Nichtregierungsorganisationen gelegt.
Mikrokreditvergabe durch Nichtregierungsorganisationen (NRO)
Die Dynamik der Microkreditvergabe durch NRO [Anm. 2] begründet sich durch mehrere Faktoren: die weitgehende Deregulierung der Finanzdienstleistungen; die geringen Kosten für die Bereitstellung einer solchen Dienstleistung; das geringe Interesse der Banken an einem Engagement in diesem Marktsegment [Anm. 3]; hohe Flexibilität; Entstehung neuer Technologien. Allerdings offerieren diese Microfinanzinstitute [Anm. 4] nur einen Teil des Leistungsangebots von Banken; die Qualität der erbrachten Leistungen ist uneinheitlich; es fehlt an kreditwirtschaftlichem Know-how.
Seit fünfzehn Jahren ist in der EU vor allem die Entstehung und Entwicklung zweier NRO zu beobachten, die sich die Förderung von Kleinstunternehmen unter sozial ausgegrenzten Personengruppen wie Arbeitslosen auf ihre Fahnen geschrieben haben: ADIE in Frankreich und der Prince's Trust im Vereinigten Königreich. Sie wenden sich an selbständige Unternehmer/innen und Existenzgründer/innen am unteren Ende der Skala [ADIE: z.B. Sozialhilfempfänger/innen; Prince's Trust: z.B. (auch straffällig gewordene) junge Menschen]. Damit sie ihre Rolle wahrnehmen können, erhalten diese Organisationen staatliche Subventionen (nationale, regionale oder sogar europäische Fördermittel), die 60 bis 90 % ihrer jährlichen Einnahmen ausmachen. Ökonomisch lässt sich dieser Sachverhalt damit rechtfertigen, dass sich die staatlichen Subventionen im Schnitt auf 2000 bis 5000 EUR je geschaffenem Kleinstunternehmen belaufen, während das Arbeitslosengeld jährlich etwa 18 000 EUR je Arbeitslosen beträgt. Bei den von NRO bereitgestellten Microkrediten handelt es sich in erster Linie um ein Mittel zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung. Man will nichtbankfähige Kleinstunternehmen erreichen und ihnen zunächst einmal Kreditwürdigkeit verleihen, was die Voraussetzung für ihre Bankfähigkeit ist. Wir haben es hier eher mit einem Modell für eine aktive Sozialpolitik als mit einem Instrument der Unternehmenspolitik zu tun. (GD Unternehmen, 2003: Seite 23)
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Frankreich: ADIE, www.adie.org
Kraft eines 2002 in Frankreich verabschiedeten Gesetzes ist die ADIE (eine gemeinnützige Vereinigung nach dem französischen Vereinsgesetz von 1901) mit ihren 22 regionalen und 98 lokalen Zweigstellen nunmehr befugt, Kredite bei Banken aufzunehmen, um ihrerseits Darlehen an angehende Kleinstunternehmer/innen zu gewähren. Bei letzteren handelt es sich um Arbeitslose oder Empfänger von Sozialhilfe ("Revenu Minimum d'Insertion" oder RMI). Im Jahre 2002 vergab die Vereinigung Kredite an 5000 neue Kleinstunternehmen (2001 waren es noch 3500 gewesen, 1998 erst 1600 und 1996 gerade einmal 850) bei einer durchschnittlichen Höhe von 3500 EUR (Gesamtbetrag 17 Mio. EUR). Sie trug damit in den letzten 9 Jahren zur Schaffung von 16 000 Kleinstbetrieben und 19 000 Arbeitsplätzen bei. Die Ausfallquote liegt gegenwärtig bei 6,5 %. Es kommt ein Zinssatz von 6,02 % zur Anwendung (Stand 1.1.2003), wozu noch ein monatlicher Beitrag von 0,1 % hinzukommt, und die Laufzeit beträgt maximal 2 Jahre. Der Kreditnehmer / Die Kreditnehmerin muss für 50 % der Kreditsumme eine Bürgschaft ("caution solidaire") von Freunden und Angehörigen beibringen. Bisher wurden die Kleinstdarlehen durchweg von ADIE geprüft und bewilligt (zu den Sitzungen des Kreditausschusses wird ein Vertreter der Partnerbank eingeladen), aber entsprechend dem Gesetz über das Bankwesen zu 70 % von Banken ausgezahlt. Das Risiko teilen sich die ADIE (70 %) und die Bank (30 %). Ist der/die Kreditnehmer/in drei Raten in Verzug, kauft die ADIE der Bank das Darlehen ab und übernimmt selbst die Eintreibung der Forderungen. ADIE beteiligt sich auch an unterstützenden Dienstleistungen für Unternehmen, indem sie unerfahrenen Existenzgründer/innen Schulungs-, Betreuungs- und Beratungsleistungen anbietet. Die Überlebensquote der neu gegründeten Kleinstunternehmen liegt nach zwei Jahren bei 75 % und ist damit ebenso hoch wie generell bei Unternehmensgründungen in Frankreich. (GD Unternehmen, 2003: Seite 23-24)
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Maßnahmen zur Unterstützung von Microkreditiniativen
Sowohl der Prince's Trust als auch die ADIE erhielten Fördermittel vom Europäischen Investitionsfonds (EIF): der Prince's Trust 2000 im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative sowie ADIE 2002 und der Prince's Trust 2003 über die Bürgschaftsregelung für Microkredite des Mehrjahresprogramms (darüber hinaus: Fonds de Participation, Belgien; ICO, Spanien; KfW, Deutschland).
Im Hinblick auf günstige Rahmenbedingungen für die Microkreditvergabe bietet das Vereinigte Königreich eine interessante Regelung in Form steuerlicher Anreize an. Dabei geht es nicht um direkte Finanzhilfen der Zentralregierung, sondern um die Schaffung eines allgemeinen Umfelds, das die Vergabe von Mikrokrediten an benachteiligte Kommunen durch eine verbesserte finanzielle Ausstattung der vergebenden Banken begünstigt.
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Vereinigtes Königreich: Steuerliche Anreize
Der 2003 in Großbritannien eingeführte Steuernachlass auf Investitionen in das Gemeinwesen "Community Investment Tax Relief" (CITR) bietet einen finanziellen Anreiz für Investoren, die Kapital für spezialisierte Mikrofinanzinstitute mit der Bezeichnung Community Development Finance Institutions (CDFI) bereitstellen. Privatpersonen oder Unternehmen, die bereit sind, einer CDFI Fremd- oder Eigenkapital für mindestens fünf Jahre zu überlassen, haben in jedem der fünf Wirtschaftsjahre Anspruch auf einen Steuernachlass in Höhe von 5 % des investierten Betrags.
CDFI, die beim Small Business Service [Anm. 5] der britischen Regierung akkreditiert sein müssen, um derartige Mittel erhalten zu können, finanzieren damit Kredite für Neugründungen, bestehende Firmen und kommunale Projekte. Das CITR-Programm ist von der Kommission als zulässige staatliche Beihilfe eingestuft worden. [Anm. 6] Bis zum Juli 2003 waren 20 CDFI akkreditiert, die in den nächsten drei Jahren bei Investoren insgesamt 120 Mio. EUR zur Weitervergabe beschaffen wollen. (GD Unternehmen, 2003: S. 17)
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Empfehlungen an die EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und Microkreditanbieter
Letztlich kommt der Bericht zu Empfehlungen, die deutliche Verbesserungen für den Bereich der Microfinanzierung erwarten lassen: Aufstockung der Mittel, Verbesserung der Transparenz sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen und für 2005/2006 eine Bestandaufnahme anhand von vereinheitlichten Indikatoren (hier erfolgt der Hinweis an die Anbieter von Microkrediten, vergleichbare Informationen zu publizieren). (GD Unternehmen, 2003: S. 45 ff.)
Indikatoren: Ausfallquote, die Verlustquote, die Intensität der staatlichen Förderung, die operative Rentabilität, die finanzielle Rentabilität, die Überlebensquote von Kleinstunternehmen, die Anzahl der Begünstigten, die durchschnittliche Kreditsumme und die Zahl der mit Kleinstkrediten geschaffenen Arbeitsplätze sind wertvolle Anhaltspunkte zur Beurteilung des Erfolgs eines Kleinstkreditprogramms.
So wird die Europäische Kommission u.a. ersucht,
- die Mittel für die mit den vorhandenen Finanzierungsinstrumenten des Mehrjahresprogramm des Europäischen Investitionsfonds (MJP) geförderte KMU-Bürgschaftsfazilität aufzustocken, die in erster Linie Existenzgründer/innen und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern zugute kommt;
- die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) dazu anzuhalten, die Microkreditvergabe auf der Basis effektiver Methoden zu fördern, namentlich in den Beitrittsländern (BL);
Die Mitgliedstaaten werden u.a. ersucht,
- das rechtliche Umfeld zu verbessern und günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Beschaffung von Finanzmitteln durch die Anbieter von Microkrediten und die Vergabe von Microkrediten an neue oder bestehende Kleinunternehmen zu erleichtern;
- ein sich selbst tragendes Microkreditgeschäft als wesentliches Ziel zu verfolgen. ... Die operative Rentabilität des Microkreditprogramms sollte bewertet werden, regelmäßige Fortschritte aufweisen und einen von der staatlichen Stelle und dem Microkreditanbieter vereinbarten Zeitplan einhalten;
- die Zusammenarbeit von Microfinanzinstituten und Anbieter/innen von Unterstützungsleistungen für Unternehmen auszubauen ...;
Den Anbietern von Mikrokrediten wird u.a. geraten,
- die Transparenz zu erhöhen, insbesondere durch verstärkte Berichterstattung und eine möglichst einheitliche Auslegung der Begriffe überfälliger Kredit, notleidender Kredit und Kreditausfall;
- geeignete Verfahren für das Risikomanagement vor und nach der Kreditvergabe einzuführen.
Literaturhinweis:
GD Unternehmen der EU (2003): Mikrokredite für Existenzgründer und Kleinbetriebe
Ausgleich einer Marktlücke - Dokument ENTR-2003-01585-00-00-DE-TRA-00 (EN), Brüssel [http://europa.eu.int/comm/enterprise/entrepreneurship/financing/index.htm]
Anmerkungen:
[1] Der Bericht wurde von der "Gruppe für Unternehmenspolitik" (GfU) erarbeitet, welche die GD Unternehmen in Fragen der Unternehmenspolitik berät. Er basiert u.a. auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, der 26 nationale Sachverständige aus den Mitgliedsstaaten und Betriebsländern der EU sowie verschiedene Fachleute mit praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Microfinanzierung angehören. 
[2] "Sozialkredit" ist keine zutreffende Bezeichnung für die Kreditvergabe durch NRO. Diese Akteure stellen Kredite bereit, die rückzahlbar sind, und verwenden zur Kontrolle ihrer Tätigkeit Kennzahlen wie Ausfall- und Verlustquote. Ihre Zielgruppe besteht aber aus ausgegrenzten Personen, die als nicht bankfähig gelten. 
[3] Interessant sind auch die Aussagen zu den Kosten der Kreditvergabe in Europa, welche die Vergabe von Kleinkrediten für die Banken im Verhältnis zu den erwarteten Gewinnmargen so unattraktiv machen. Danach hat Deutschland mit rund 1.100 € pro Kredit bzw. 7,3 % Anteil an der Höhe des Mikrokredites einen traurigen Rekord in punkto Bearbeitungskosten erreicht. Darüber hinaus ist uns aufgefallen, das die DtA /KfW ihre Vergabezahlen auf wundersame Weise vermehrt. War im Juni 2003 noch von rund 5.800 Kreditvergaben jährlich für das Startgeld-Programm die Rede (vom 01.01.-30.09.03: 2.746 Vergaben), taucht in diesem Bericht die Zahl 7.000 auf. 
[4] Sie werden jetzt von einer Vereinigung (Community Development Finance Association - CDFA) vertreten: www.cdfa.org.uk. 
[5] Siehe www.sbs.gov.uk/finance/citr 
[6] Staatliche Beihilfe N711/2001 Vereinigtes Königreich "Steuergutschrift für Investitionen zugunsten bestimmter Gemeinschaften" C(2002)3575 endg., Okt. 2002. 
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