DMI Website mikrofinanz.net
> abonnieren | > Kontakt | > druckfreundliche Version | > zur Artikelübersicht | > Suche
 

Mikrofinanzierungen durch Nicht-Banken

von Falk Zientz

Spätestens dann, wenn das DMI bundesweit in einer größeren Stückzahl Mikrofinanzierungen abwickelt, wird sich die Frage stellen, ob nicht sinnvoller Weise die Gründungszentren selbst die Kredite vergeben sollten, also nicht in Kooperation mit Banken. In vielen Ländern, beispielsweise den USA, betreiben Mikrofinanzinstitute ihr Kreditgeschäft eigenständig. Hierzulande müssten hierfür zunächst die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dafür sprechen folgende Punkte:

  • Banken sind strukturell nicht in der Lage, Microlending zu betreiben. Für den spezifischen Finanzierungsbedarf von Kleinstunternehmen bedarf es (ergänzend zu den Banken) öffentlich finanzierter Mikrofinanzinstitute (Details: "Microlending in Deutschland")
  • Ein dem Bankgeschäft vergleichbarer Einlegerschutz ist für Mikrofinanzinstitute (MFIs) nicht erforderlich, da nur Risiko tragende Mittel und Zuwendungen eingesetzt werden.
  • MFIs sind keine Konkurrenz zu den Banken. Zwar gibt es Förderprodukte wie das KfW-Mikrodarlehen (Details: "Microlending und Mikrodarlehen"), diese können aber nur einen sehr kleinen Teil des Finanzierungsbedarfes abdecken (unter 2.000 Kredite pro Jahr).
  • Für eine größere Anzahl von MFIs lohnt es sich, eine überregionale Struktur zur technischen Abwicklung (zentrale Dienstleistungsangebote) einzurichten, die speziell an den Erfordernissen des Microlending ausgerichtet ist (dadurch schlankere, schnellere Abläufe).
  • Diese Einrichtung könnte vom DMI in Kooperation mit dem GLS Mikrofinanz Fonds entwickelt und betrieben werden.

Dabei ist aber auch eine Zusammenarbeit mit Banken sinnvoll:

  • Unternehmen, die durch Microlending bankfähig gemacht wurden, sollte ein möglichst übergangsloser Zugang zum regulären Finanzmarkt ermöglicht werden.
  • Neben Kreditfinanzierungen benötigen Unternehmen Bankprodukte wie Kontokorrentkonten und Avale.
  • Auch zur finanztechnischen Abwicklung und zur Gewährleistung von Transparenz und Kontinuität gegenüber Zuschussgebern empfehlen sich Partnerschaften von MFIs und Banken.
  • Durch eine gemeinsame Entwicklungsarbeit könnten mittelfristig eventuell doch Elemente des Microlending ins Bankgeschäft übernommen werden.
  • Für eine Bank kann es interessant sein, mit einem MFI zu kooperieren, denn dieses baut potenzielle Kunden auf.

Mögliche Ansätze wären:

  • Veränderung des Kreditwesengesetzes (KWG) durch eine Öffnungsklausel, nach der die Vergabe von definierten Mikrokrediten an Kleinstunternehmen / an benachteiligte Gründer/innen kein Kreditgeschäft im Sinne des KWG darstellt
  • Regelungen auf Basis des geltenden KWG, nach denen die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Kompetenzen eine definierte Methodik von Microlending durch Nicht-Banken zulassen.

>nach oben > Artkelübersicht